C&C Ferracuti GmbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der C&C Ferracuti GmbH, Im Großen Bergfeld 12, 30989 Gehrden (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Beratungs-, Coaching- und sonstige Dienstleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung im Auftrag.

§ 3 Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Beratungs- und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet, es sei denn, dieser wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die angegebenen Tagessätze bzw. Projektpauschalen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Bei längerfristigen Projekten kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die benannten Ansprechpartner während der Projektlaufzeit verfügbar sind und Entscheidungen zeitnah getroffen werden können.

Verzögerungen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung führen.

§ 6 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Konzepte und Analysen unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

§ 9 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung nicht erfüllt.

Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz entstandener Stornokosten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Hannover.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

C&C Ferracuti GmbH
Im Großen Bergfeld 12
30989 Gehrden
Deutschland

personal@ferracuti-gmbh.de

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